Jugendschutz

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) überträgt Eltern die Pflicht für das Wohl ihrer minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) Sorge zu tragen. Besonders für Kinder unter 16 Jahren kann ein Musikfestival zu starken körperlichen und mentalen Belastungen führen, sodass wir keine generelle Empfehlung für einen Besuch aussprechen können. Die Entscheidung zur Teilnahme von Kindern an öffentlichen Musikveranstaltungen (einschließlich Anreise und Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände) liegt aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – im Entscheidungsbereich der Eltern.

Leider häuften sich in der Vergangenheit Fälle, in denen auch Kleinstkinder und Säuglinge im Kinderwagenalter auf das Festival mitgenommen wurden. Viele Eltern schützen Ihre Kinder zwar mit Gehörschutz oder halten sich nur im hinteren Bereich des Geländes auf, aber leider nicht alle. Um dem vorzubeugen, haben wir uns entschlossen zukünftig nur noch Kindern ab einem Mindestalter von 6 Jahren Zutritt zum Festivalgelände zu gewähren. Im Sinne der Kinder bitten wir alle betroffenen Eltern um Verständnis.

Kinder unter 16 Jahren dürfen generell nur dann an öffentlichen Musikveranstaltungen teilnehmen, solange sie sich in Begleitung ihrer Eltern befinden oder in Begleitung einer volljährigen Person, der die Personen-Sorgeberechtigung schriftlich von den Eltern übertragen wurde.

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren können auch ohne Begleitung an öffentlichen Musikveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist, dass sie das Veranstaltungsgelände bis spätestens 24 Uhr verlassen! Der Verbleib auf dem Veranstaltungsgelände nach 24:00 Uhr ist nur in Begleitung der Eltern möglich oder in Begleitung einer volljährigen Person, welcher die Personen-Sorgeberechtigung schriftlich von den Eltern übertragen wurde.

Das Formular für die schriftliche Übertragung der Personen-Sorgeberechtigung findet ihr hier. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden und von den Eltern unterschrieben sein. Ferner muss das Formular von der Personen-Sorgeberechtigen Begleitung während der gesamten Dauer der Veranstaltung mitgeführt werden und ist bei Rückfragen zusammen mit dem Personalausweis vorzuzeigen. Jugendliche ab 16 Jahren werden ebenfalls gebeten für den Fall einer Kontrolle ihren Personalausweis mitzuführen.

Neben den Regeln zur Teilnahme an der Veranstaltung sind auch zu jederzeit die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich des Konsums von Alkohol und Tabakwaren zu beachten. Bei der Durchführung entsprechender Kontrollen behalten wir uns das Recht vor, rauchende und/oder alkoholisierte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

Einstrittspreise für Kinder von 6 bis 12 Jahren
Kinder ab 6 bis einschließlich 12 Jahren zahlen keinen Eintritt. Natürlich muss die Begleitung durch eine Erziehungsberechtigte oder Personensorgeberechtigte Person erfolgen.

Übertragung der Personen-Sorgeberechtigung